Konzessionsvergabeverordnung

Die Konzessionsvergabeverordnung bietet nähere Informationen zu den Regelungen bei einer Konzession.

Konzessionsvergabeverordnung

Die Konzessionsvergabeverordnung regelt den Ablauf bei der Vergabe von Konzessionen im Bau- oder Dienstleistungsbereich. Konzessionsgeber müssen sich nach ebendiesen Regelungen richten.

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Mit der Vergaberechtsreform von 2016 wurde auch die Konzessiosnvergabeverordnung eingeführt. Die Grundlage dafür war die RL 2014/23/EU. Die Verordnung wird KonzVgV abgekürzt.

Wann eine Konzession durchgeführt werden kann, wird durch das GWB geregelt. Konzessionsgeber müssen den Auftragswert der Vergabe vorab schätzen. Wie der Schätzwert zustande kommt, wird in der KonzVgV beschrieben. Die Berechnung des Schätzwertes muss in den Unterlagen der Konzession angegeben werden.

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Die Konzessionsvergabeverordnung gibt außerdem Hinweise zur Laufzeit der Konzession, zur Dokumentation und Kommunikation. Bei einer Konzession gilt Primärrechtsschutz.

Konzessionsgeber können das Vergabeverfahren recht frei gestalten, da es keine vorgegeben Verfahrensarten gibt.

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