Einführung der VOB/A 2016 in Berlin

Ab 15. Oktober 2016 ist in Berlin der erste Abschnitt der VOB/A 2016 in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 01.07.2016 anzuwenden.

Einführung der VOB/A 2016 in Berlin
Einführung der VOB/A 2016 in Berlin

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat nach Überprüfung die Regelungen der VOB/A, Abschnitt 1, noch einmal geändert und am 1.7.2016 eine Neufassung veröffentlicht.

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Neufassung 1. Abschnitt VOB/A ab 15.10.2016 anwenden

Gemäß Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Nr. 05/2016 ist diese Neufassung des 1. Abschnitts der VOB/A (BAnz AT 01.07.2016 B4) ab dem 15. Oktober 2016 in Berlin anzuwenden.

Ebenso wird die VOB/C für Ausschreibungen in Berlin in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), herausgegeben als DIN Normen Ausgabe September 2016, eingeführt.

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Hier geht es zum Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Nr. 05/2016

(Quelle: SenStadtUm Berlin) | bi medien

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